Lehrkräfte mit ausländischer Ausbildung im deutschen  Bildungssystem: Anerkennungsverfahren, Schulalltag und Fachsitzungen

 

Wenn Sie Ihre Lehrerausbildung in Ihrem Heimatland abgeschlossen haben und nun wissen möchten, welche Möglichkeiten Ihnen im pädagogischen Bereich in Deutschland offenstehen, sind Sie bei uns genau richtig. Wir informieren Sie gerne über Ihre Perspektiven und beruflichen Aussichten in diesem Bereich. Unser Ziel ist es, eine integrative Bildungslandschaft zu fördern, in der alle Lehrkräfte, unabhängig von ihrer Herkunft, ihr Potenzial entfalten können. Nehmen Sie aktiv am Projekt teil, erfahren Sie mehr über unsere Aktivitäten und tragen Sie dazu bei, eine inklusive Bildungsgemeinschaft aufzubauen.


Folgende Fragen könnten für Sie von Interesse sein:


• Wird mein Abschluss in Deutschland anerkannt?
• Welche Schritte sind notwendig, damit ich als Lehrer hier arbeiten kann?
• Gibt es Alternativen zum traditionellen Lehrerberuf?


Unser Projekt widmet sich vor allem der Anerkennung ausländischer Qualifikationen, der Integration von Lehrkräften mit ausländischer Ausbildung in den deutschen Schulalltag und dem fachlichen Austausch durch spezielle Fachsitzungen. Dabei möchten wir die Herausforderungen, die mit der Anerkennung von Abschlüssen einhergehen, bewältigen und eine inklusive Schulumgebung schaffen, in der Lehrkräfte mit ausländischem Lehrerdiplom ihr volles Potenzial entfalten können.


Auf unserer Webseite finden Sie umfassende Informationen zu unserem Projekt, seinen Zielen und unseren Aktivitäten. Hier erhalten Sie einen Überblick über die Schwerpunkte, die wir ansprechen möchten:


Anerkennungsverfahren

Wir beleuchten die Herausforderungen, mit denen Lehrkräfte mit ausländischer Ausbildung konfrontiert sind, wenn es um die Anerkennung ihrer Qualifikationen in Deutschland geht. Wir informieren über effiziente und transparente Anerkennungsverfahren, die darauf abzielen, qualifizierte Lehrkräfte schnellstmöglich in den deutschen Bildungssektor zu integrieren.


Für das Anerkennungsverfahren werden amtlich beglaubigte (außer 7 und 8) Kopien folgender Dokumente vorliegen:


1. Abitur/Reifezeugnis
2. Lebenslauf (bei weiteren Angaben, die dem Antrag nicht zu entnehmen sind)
3. Lehramtsdiplom
4. Beilage zum Diplom mit Notenaufstellung oder „Transcript of Records“
5. Nachweis über Berufserfahrung (nach Abschluss der Lehrerausbildung), wenn vorhanden. Hierfür genügt ein Schreiben Ihrer Schulleitung. Der Nachweis sollte folgende Angaben enthalten: Wie viele Stunden in der Woche haben Sie unterrichtet? Welche Klassen? Welche Fächer? In welchem Zeitraum (von….bis) haben Sie unterrichtet? An welcher Schulart?
6. Nachweis der deutschen Sprachkenntnisse (wenn vorhanden)
7. Geburtsurkunde
8. Heiratsurkunde / Scheidungsurkunde
9. Ausweis / Aufenthaltsgenehmigung


Den Antrag können Sie hier herunterladen.

Für mehr Informationen zum Anerkennungsverfahren: 

https://rp.baden-wuerttemberg.de/gesellschaft/schule-und-bildung/lehrkraefte/anerkennung-internationaler-lehramtsabschluesse/


Informationen zum Schulalltag

Wir betonen die Bedeutung einer inklusiven Schulumgebung, in der Lehrkräfte mit ausländischer Ausbildung ihre Fähigkeiten und Erfahrungen einbringen können. Hierbei stellen wir bewährte Praktiken und Unterstützungsmaßnahmen vor, die Schulen implementieren können, um die Integration zu erleichtern. Dazu gehören beispielsweise Sprachkurse, interkulturelle Schulungen und Mentoring-Programme.

Fachsitzungen

Wir erläutern die Bedeutung von Fachsitzungen für die fachliche Weiterbildung und den Austausch von Lehrkräften. Wir informieren über bevorstehende Fachsitzungen und betonen ihren Wert für die Professionalisierung von Lehrkräften mit ausländischer Ausbildung. Fachsitzungen bieten die Möglichkeit, sich über aktuelle Entwicklungen zu informieren, Erfahrungen auszutauschen und von anderen Fachleuten zu lernen.
Folgende Fächer finden Berücksichtigung: Mathematik, Englisch, Chemie, Physik, Biologie und Grundschulfächer.

Die Voraussetzung für die Teilnahme an den Fachsitzungen sind die Deutschkenntnisse mindestens auf dem Niveau B2 und der gestellte Antrag auf Anerkennung.


 


 

 
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